AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stadttheater und Musikdirektion Aachen

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten bzw. Gutscheinen jeder Art akzeptiert der/die Kund:in die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend »AGB«) der Stadttheater und Musikdirektion Aachen (nachfolgend »Theater«).

In diesen AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und alle anderweitigen Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mit umfasst und mit angesprochen, soweit es für den Inhalt und die Aussagen erforderlich ist.

Geltungsbereich
Die AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Theater und seinen Veranstaltungsbesuchern. Diese AGB sind ausdrücklich Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten für Eigenveranstaltungen des Theaters zustande kommt. Diese AGB gelten mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnementvertrages als vereinbart und werden in den jeweiligen Vertrag ausdrücklich mit einbezogen. Für Abonnenten gelten daneben die gesonderten Abonnementsbedingungen, einzusehen in der Abo-Broschüre sowie auf der Website.

1. Vertragspartner
Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen den Käufern bzw. Inhabern der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
Neben dem Ticketvertrieb in Eigenschaft des Veranstalters vermittelt das Theater auch den Kartenverkauf zwischen anderen Gastveranstaltern und Kunden und führt Bestellvorgänge durch, versendet Eintrittskarten und wickelt u.a. den Zahlungsverkehr ab. Vom Gastveranstalter können ggf. von den hier vorliegenden AGB abweichende Vorverkaufs- und Bestellregelungen getroffen werden. Sollten in dem Vertrag weitere AGB, insbesondere eigene AGB des Gastveranstalters einbezogen werden, so haben im Falle von Widersprüchen die vorliegenden AGB Vorrang vor weiteren AGB. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, Ausfall oder Verlegung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind unmittelbar an den Gastveranstalter zu richten. Entsprechend tragen der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Gastveranstaltenden.

2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten werden in den vom Theater herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen und auf der Website bekannt gegeben. Änderungen bleiben dem Theater vorbehalten. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere wenn diese durch Dritte (z.B. Presse) erfolgen, übernimmt das Theater keine Gewähr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind grundsätzlich ausgeschlossen.

3. Eintrittspreise und Ermäßigungen
Die verfügbaren Plätze in den jeweiligen Spielstätten werden verschiedenen Preisstufen und Kategorien zugeordnet. Die Kartenpreise, Ermäßigungen und Gebühren sind insbesondere aus dem Spielzeitheft, der Website und dem an der Theaterkasse einsehbaren Saalplan ersichtlich. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.
Rollstuhlfahrern stehen gesondert ausgewiesene Rollstuhlplätze zur Verfügung. Die ausgewiesenen Rollstuhlplätze können beim Kartenerwerb an der Theaterkasse entsprechend angefragt werden. Sind diese bereits ausverkauft, können keine anderen Plätze alternativ als Rollstuhlplätze genutzt werden.
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen nur gegen Vorlage eines entsprechend gültigen Nachweises gewährt. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden. Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, dem Einlasspersonal beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist das Theater berechtigt, den Differenzbetrag zum Normalpreis zu erheben oder gegebenenfalls den Einlass zu verwehren.

4. Bestellung, Kauf und Vertragsschluss
Ein wirksamer Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Besuchers (Angebot) und deren Bestätigung durch das Theater (Annahme) zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, bei angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Der Kartenkauf ist verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Soweit das Theater Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung anbietet, gilt § 312 g Ziffer 9 BGB. Danach besteht für diese Dienstleistung kein Widerspruchsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Der Besucher erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Besucher Eintrittskarten weiterveräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Theater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Theater den Mehrerlös verlangen. Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf ist nur mit einer gesonderten Genehmigung des Theaters zulässig.

Wünscht der Besucher eine Zusendung der Eintrittskarten, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Bearbeitungsgebühr (1,50 €), die die Versandkosten beinhaltet. Die Eintrittskarten werden dem Besucher auf Rechnung auf dessen Gefahr zugeschickt. Der Besucher hat die erhaltenen Eintrittskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und entsprechend dem ausgewiesenen Zahlungsziel zu begleichen; Reklamationen sind dem Theater unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Der Internetverkauf von Eintrittskarten wird durch unseren Ticketdienstleister und zu dessen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf die Leistung des Dienstleistungsunternehmers zurückzuführen ist, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht vom Theater erstattet werden. Bei der Nutzung des Print@home-Verfahrens unseres Ticketdienstleisters darf das Ticket nur einmal ausgedruckt und nicht vervielfältigt oder verändert werden. Für den Fall, dass von diesem Print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, welcher als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Der Zugang kann auch über eine digitale Vorlage auf einem Endgerät erfolgen.

Auf Wunsch können bezahlte Eintrittskarten auch an der Abendkasse bzw. Vorstellungskasse hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.

Sofern dem Besucher eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist vom Besucher nicht wahrgenommen wird. Eine Reservierung ist für bis zu 10 Wochentage möglich.
Eintrittskarten, die zur Vorstellungskasse reserviert sind, müssen spätestens eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden, andernfalls werden sie wieder für den Verkauf frei gegeben.

Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit nach Veranstaltungsende bzw. bei Verlassen des Veranstaltungsortes.

Die regelmäßigen Öffnungszeiten der Theaterkasse finden sich in den Publikationen des Theaters sowie auf der Website. Die Abendkasse bzw. Veranstaltungskasse öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung. Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt, da der Verkauf der Abendveranstaltung absoluten Vorrang hat.

5. Wertgutscheine und besondere Angebote
Für Veranstaltungen und Leistungen des Theaters können Wertgutscheine erworben werden, welche 3 Jahre gültig sind. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der Inhaber des Gutscheins den Anspruch auf Einlösung.
Die Gutscheine können für Vorstellungen und Angebote, entsprechend der Verfügbarkeit, eingelöst werden. Ein Anspruch auf Einlösung für bestimmte Vorstellungen oder Plätze besteht nicht. Eine Barauszahlung der Gutscheinwerte (vollständig oder teilweise) ist nicht möglich.

6. Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug
Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer vorgangsbezogenen Bestellnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen an der Theaterkasse können in bar, per Banküberweisung, EC-Karte oder Kreditkarte erfolgen. Für Abonnements ist grundsätzlich die Zahlung per SEPA-Lastschrift vorgesehen.

Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Besucher zur unverzüglichen Rückgabe der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.
Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf gegeben.

Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, ab der ersten und für jede weitere Mahnung eine Gebühr gemäß Preis (3,00 €) zu erheben. Darüber hinaus kann das Theater Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder der Besucher die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

7. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten für eine Vorstellung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn das Theater aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen kurzfristig ändert oder es sich um ein Einzelticket aus einer Gruppenbuchung handelt. Sollte eine Rückgabe von Eintrittskarten im Ausnahmefall vor einer Vorstellung gewährt werden, so ist dies nur in einen anderen Termin derselben Produktion und gegen eine Gebühr (4,- € pro Eintrittskarte) möglich.

Bei Vorstellungsänderung bzw. wird eine andere Vorstellung gespielt als auf der Eintrittskarte steht (z.B. als Ersatz für eine kurzfristig ausgefallene Vorstellung), können die Eintrittskarten ausschließlich bis zum Tage der Vorstellung an der Theaterkasse zurückgegeben werden, anderenfalls verfällt der Anspruch. Anfahrts- oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Der Besucher erhält die Erstattung des vollen Kartenpreises, sofern die originalen Eintrittskarten (keine Kopie) dem Theater vorliegen.

Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Besucher den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich vorliegen; anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Stromausfall, Naturkatastrophe u. Ä.) wird kein Ersatz gewährt.

Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war bzw. wenn vor der Pause abgebrochen wird. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber persönlich oder schriftlich geltend zu machen.

Eine Erstattung des Kaufpreises bei Verlust von Eintrittskarten, Gutscheinen oder Tauschbelegen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnement-Vorstellungen.

Sofern das Theater nicht der Verkäufer ist, obliegen etwaige Rückzahlungen von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren dem jeweiligen Wiederverkäufer.

Für den Nachdruck bei Verlust der Eintrittskarte berechnet das Theater dem Besucher eine Bearbeitungsgebühr von 1,00 €. Der Nachdruck kann nur bei Vorlage des Personalausweises erfolgen.

8. Einlass zu Veranstaltungen
Beim Einlass ist dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte bzw. der Abonnementausweis sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen.
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher, im Interesse der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Vorstellung, erst zu einem vom Einlasspersonal festgelegten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das Einlasspersonal ist berechtigt, in einem solchen Fall den Besuchern einen bestimmten Platz zuzuweisen, auch wenn dieser nicht dem Wert der Eintrittskarte entspricht. Dasselbe gilt, wenn der Zuschauer während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Je nach Veranstaltung ist ein verspäteter Einlass erst zur Pause oder gar nicht möglich.

9. Übertitel
Übertitel sind eine zusätzliche Serviceleistung, auf die kein Anspruch besteht. Sie sind nicht Bestandteil des Kartenpreises. Sofern eine Aufführung ohne Übertitel gespielt wird oder die Übertitel von einigen Plätzen nicht oder nur eingeschränkt gelesen werden können, besteht kein Anspruch auf Kartenrückgabe oder Preisermäßigung.

10. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen des Theaters sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadensersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.
Für den Fall, dass das Theater eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen, auch insbesondere für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen (Social Media, Website, Öffentlichkeitsarbeit etc.) verwertet werden dürfen.

11. Garderobe
Garderobenstücke und Gegenstände (Mäntel, Schirme, große Taschen etc.) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden und sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.
Das Theater übernimmt keine Haftung für Garderobenstücke, Wertsachen und Bargeld in den Gegenständen oder Kleidungsstücken, die an der Garderobe abgegeben wurden.
Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der Besucher unverzüglich das Garderobenpersonal.

12. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal abzugeben.

13. Hausrecht
Das Theater übt in allen Spielstätten das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, im Rahmen seines Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann ebenso verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen werden.
Aus Sicherheitsgründen ist es verboten auf den Treppen Platz zu nehmen. Ebenfalls ist es nicht gestattet, auf den Rangbrüstungen zu sitzen, sich über die Brüstungen zu lehnen oder Gegenstände (z. B. Handtaschen) auf den Brüstungen abzulegen.
Mobilfunkgeräte sowie sonstige elektronische Endgeräte, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand bzw. im Flugmodus in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist untersagt. Ebenso ist die Mitnahme von Tieren mit Ausnahme von Begleit- und Blindenhunden nicht gestattet.
Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des Theaters nicht gestattet.
Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

14. Datenschutz
Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung des Theaters, einsehbar auf der Website des Theaters.

15. Haftung/ Schadenersatz
Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Schadensersatzansprüche des Besuchers aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierende Schäden haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

16. Anwendbares Recht / Erfüllungs¬ort und Gerichts¬stand / Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Besucher aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Aachen, sofern der Besucher Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

17. Inkrafttreten
Diese AGB treten am 02.03.2026 in Kraft.
Das Theater ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

Stand: 02.03.2026 AGB